AGB – SCHILLING CONSULTING
CHE-338.719.070 – www.schillingconsulting.ch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen von SCHILLING CONSULTING im Bereich Personalvermittlung, Executive Search, Partner- und Nachfolgelösungen.
Sie gelten für alle Auftraggeber, unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder elektronisch zustande kommt.
Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten diese AGB als verbindlich akzeptiert.
2. Leistungsmodelle
SCHILLING CONSULTING bietet drei Vermittlungsmodelle sowie ein erweitertes Nachfolge- und Partnermandat an.
A) Erfolgsbasierte Vermittlung (klassische Provision, mit Rückerstattung)
Provisionsstaffel:
bis CHF 58’500.– = 12 %
bis CHF 91’000.– = 14 %
bis CHF 117’000.– = 16 %
bis CHF 143’000.– = 18 %
über CHF 143’000.– = 20 %
Rückerstattung: gemäss Punkt 9.
B) Vermittlung „Light“ (günstigere Provision, ohne Rückerstattung)
Für Auftraggeber, die eine kostengünstigere Lösung ohne Mandat und ohne Rückerstattung wünschen.
Provision (reduzierte Skala):
bis CHF 70’000.– = 9 %
70’001 – 95’000.– = 10 %
95’001 – 120’000.– = 11 %
über CHF 120’000.– = 12 %
Keine Rückerstattung: vollständig ausgeschlossen.
C) Mandat (Vorschuss CHF 2’000.– + reduzierte Provision, mit Rückerstattung)
Für anspruchsvolle oder zeitkritische Besetzungen.
Startgebühr: CHF 2’000.– (nicht rückerstattbar).
Leistungsumfang:
Vollständige Projektführung, Active Sourcing, Tiefeninterviews, Qualifikationsanalyse, Referenzprüfungen, Koordination.
Provision (reduziert):
bis CHF 80’000.– = 8 %
80’001 – 110’000.– = 9 %
110’001 – 150’000.– = 10 %
über CHF 150’000.– = 11 %
Rückerstattung: gemäss Punkt 9.
D) Nachfolge- & Partnermandat (Start CHF 3’000.– + Provision, mit Rückerstattung)
Für Unternehmensnachfolge, Partneraufnahmen, Buy-in/Buy-out, Kanzlei-Partnerstrukturen oder Führungswechsel.
Typische Einsatzgebiete:
Nachfolgeplanung, Partnergewinnung, GL-Besetzungen, Beteiligungsmodelle, strategische Schlüsselrollen.
Leistungsumfang:
Bedarfsanalyse, Nachfolge- oder Partnerprofil, Direktansprachen (offen oder vertraulich), Confidential Search, Tiefeninterviews, erweiterte Referenzen, Moderation von Übergabe- oder Partnergesprächen.
Startgebühr: CHF 3’000.– (nicht rückerstattbar)
Provision: 5–12 % (abhängig von Komplexität und Unternehmensstruktur)
Rückerstattung: gemäss Punkt 9.
3. Keine Erfolgsgarantie
SCHILLING CONSULTING arbeitet sorgfältig, strukturiert und professionell.
Es wird jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Besetzung oder für längerfristige Arbeitsverhältnisse übernommen.
Alle Rekrutierungsentscheidungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
4. Schutz der Kandidatendossiers
Alle übermittelten Dossiers bleiben bis zur Anstellung geistiges Eigentum von SCHILLING CONSULTING.
Der Auftraggeber darf weder direkt noch indirekt Kontakt mit Kandidat:innen aufnehmen, bevor dies ausdrücklich freigegeben wurde.
Umgehungsklausel:
Eine Anstellung innerhalb von 12 Monaten nach Dossierversand führt unabhängig vom Modell zur vollen Provisionspflicht.
5. Fälligkeit der Provision
Provisionen sind geschuldet bei:
Unterzeichnung des Arbeitsvertrags (Vertrag)
spätestens 10 Tage vor Stellenantritt
6. Umgehungsklausel
Jede direkte oder indirekte Einstellung derselben Person innerhalb von 12 Monaten löst die Provision gemäss gewähltem Modell aus.
7. Vertraulichkeit
Alle Unterlagen, Informationen und Gespräche werden vertraulich behandelt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, übermittelte Daten nur für den Auftrag zu verwenden.
8. Datenschutz
Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss DSG und revDSG.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erhaltene Dossiers nach Abschluss datenschutzkonform zu löschen oder sicher zu archivieren.
9. Rückerstattungsregelung (gilt für Modelle A, C, D)
Rückerstattung:
Nichtantritt = 95 %
Probezeit Monat 1 = 50 %
Probezeit Monat 2 = 25 %
Probezeit Monat 3 = 10 %
Kein Anspruch besteht, wenn:
Stelle entfällt oder geändert wird
Gründe im Einflussbereich des Auftraggebers liegen
externe Umstände (Behörden, Betriebsschliessung, Höhere Gewalt) den Antritt verhindern
Ausgeschlossen von Rückerstattung:
Vermittlung „Light“ (Modell B)
10. Haftungsausschluss für Verhalten von Kandidat:innen
SCHILLING CONSULTING haftet nicht für das Verhalten, die Leistung, Integrität oder Handlungen vermittelter Kandidat:innen, weder während des Bewerbungsprozesses noch nach der Anstellung.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen
unrichtige oder unvollständige Angaben der Kandidat:innen
strafbare Handlungen
wirtschaftliche oder organisatorische Schäden
Reputationsschäden oder Folgekosten
Die Verantwortung für Auswahl, Vertrag, Einführung und Überwachung liegt ausschliesslich beim Auftraggeber.
11. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.
Bei Verzug gelten 5 % p. a. sowie anfallende Inkasso- oder Rechtskosten.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Winterthur (ZH).
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht