AGB – SCHILLING CONSULTING
CHE-338.719.070 – www.schillingconsulting.ch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen von Schilling Consulting im Bereich Personalvermittlung, Executive Search sowie Partner- und Nachfolgelösungen.
Sie gelten für alle Auftraggeber, unabhängig davon, ob ein Auftrag schriftlich, mündlich oder elektronisch zustande kommt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Zustandekommen des Vermittlungsverhältnisses
Ein Vermittlungsverhältnis entsteht insbesondere, sobald:
- ein Kandidatenprofil (anonym oder namentlich) positioniert wird
- ein Dossier übermittelt wird
- oder der Auftraggeber Interesse an einem Kandidaten bekundet
3. Erfolgsprinzip
Ein Honorar wird geschuldet, sobald eine vertragliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande kommt.
4. Honorar
4.1 Bemessungsgrundlage
Die Vermittlungsgebühr berechnet sich auf Basis der gesamten jährlichen Bruttozielvergütung, insbesondere:
- Grundgehalt
- Boni / variable Vergütung
- Provisionen
- geldwerte Vorteile
Bei Teilzeit erfolgt eine Hochrechnung auf 100 %.
4.2 Vergütungsmodelle
A) Erfolgsbasierte Vermittlung (mit Rückerstattung)
- bis CHF 58’500 → 12 %
- bis CHF 91’000 → 14 %
- bis CHF 117’000 → 16 %
- bis CHF 143’000 → 18 %
- über CHF 143’000 → 20 %
B) Vermittlung „Light“ (ohne Rückerstattung)
- bis CHF 58’500 → 10 %
- bis CHF 91’000 → 12 %
- bis CHF 117’000 → 14 %
- bis CHF 143’000 → 16 %
- über CHF 143’000 → 18 %
keine Rückerstattung
C) Mandat (Startgebühr + Provision)
Startgebühr: CHF 2’000.– (nicht rückerstattbar)
- bis CHF 58’500 → 10 %
- bis CHF 91’000 → 12 %
- bis CHF 117’000 → 14 %
- bis CHF 143’000 → 16 %
- über CHF 143’000 → 17 %
D) Nachfolge- & Partnermandate
Startgebühr: CHF 3’000.–
Provision: nach individueller Vereinbarung
4.3 Flexibilitätsklausel
Die Vergütung erfolgt prozentual gemäss den obenstehenden Modellen.
Schilling Consulting behält sich vor, je nach Position, Komplexität, Suchaufwand und Marktsituation abweichende Konditionen individuell zu vereinbaren.
4.4 Fälligkeit
Die Provision wird fällig bei:
- Unterzeichnung eines Vertrags oder
- Abschluss eines Mandats / Beratungsverhältnisses
unabhängig vom effektiven Stellenantritt.
4.5 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schilling Consulting innerhalb von 5 Kalendertagen über den Vertragsabschluss sowie die Vergütungsbestandteile zu informieren.
5. Kausalität & Umgehungsschutz
Ein Honoraranspruch besteht, wenn ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach:
- Profilpositionierung
- Interessenbekundung
- oder Übermittlung eines Dossiers
direkt oder indirekt eingestellt oder mandatiert wird.
Dies gilt unabhängig davon:
- ob der Kandidat sich selbst beworben hat
- welcher Kanal verwendet wurde
- ob interne Systeme genutzt wurden
- ob eine andere Position betroffen ist
Die Beweislast für das Nichtbestehen eines kausalen Zusammenhangs trägt der Auftraggeber.
5.1 Drittweitergabe
Werden Kandidatenprofile an Dritte weitergegeben und kommt es dort zu einer Anstellung oder Mandatierung, entsteht ebenfalls ein Honoraranspruch.
5.2 Vertragsform (Anti-Umgehung)
Der Honoraranspruch besteht unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit, insbesondere bei:
- Arbeitsverträgen
- Mandaten
- Freelance / selbständiger Tätigkeit
- Beratungsverträgen
- indirekter Beschäftigung über Dritte
6. Vertraulichkeit & Datenschutz
Alle Kandidatenprofile und Informationen sind vertraulich und dürfen ausschliesslich für den vorgesehenen Rekrutierungsprozess verwendet werden.
Eine Weitergabe oder Nutzung ausserhalb dieses Zwecks ist unzulässig.
Bei Nichteinstellung sind die Unterlagen zu löschen.
7. Rückerstattung
Modelle A und C
- Nichtantritt → 95 %
- Monat 1 → 50 %
- Monat 2 → 25 %
- Monat 3 → 10 %
Kein Anspruch bei:
- Wegfall oder Änderung der Stelle
- Gründen im Einflussbereich des Auftraggebers
- höherer Gewalt
Modell B
keine Rückerstattung
8. Haftung
Schilling Consulting haftet nicht für Verhalten, Leistungen oder Angaben von Kandidaten.
Die Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.
Bei Verzug gelten 5 % Verzugszins p. a. sowie Inkasso- und Rechtskosten.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Winterthur (ZH).
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.