AGB – SCHILLING CONSULTING
CHE-338.719.070
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen der Schilling Consulting im Bereich Personalvermittlung, Executive Search, Direktansprache, Partner- und Nachfolgelösungen sowie Beratungsmandate.
Sie gelten für sämtliche Auftraggeber, unabhängig davon, ob ein Auftrag schriftlich, mündlich oder elektronisch erteilt wird.
Mit der Entgegennahme eines Kandidatenprofils, eines anonymisierten Profils oder eines Lebenslaufes anerkennt der Auftraggeber diese AGB.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie von Schilling Consulting ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Diese AGB gelten ebenfalls für sämtliche mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen, insbesondere Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, Schwesterunternehmen, Holdinggesellschaften sowie Unternehmen, welche direkt oder indirekt vom Auftraggeber kontrolliert werden.
2. Zustandekommen des Vermittlungsverhältnisses
Ein Vermittlungsverhältnis entsteht insbesondere durch:
- Übermittlung eines anonymisierten Kandidatenprofils;
- Übermittlung eines Lebenslaufes;
- telefonische oder persönliche Vorstellung eines Kandidaten;
- Videokonferenz;
- E-Mail oder LinkedIn-Nachricht;
- elektronische Kommunikationsmittel;
- Interessenbekundung des Auftraggebers;
- Einladung zu einem Gespräch;
- Anforderung weiterer Unterlagen;
- Durchführung eines Interviews.
Ein schriftlicher Vermittlungsvertrag ist hierfür nicht erforderlich.
3. Leistungsumfang
Schilling Consulting unterstützt Unternehmen insbesondere bei:
- Direktvermittlung;
- Executive Search;
- Active Sourcing;
- Kadervermittlung;
- Partner- und Nachfolgelösungen;
- Verwaltungsrats- und Geschäftsführersuchen;
- Interim-Management;
- Beratungsmandaten.
Ein Erfolg wird nicht garantiert.
Schilling Consulting schuldet eine sorgfältige Auswahl und Vermittlung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.
4. Erfolgsprinzip
Ein Honoraranspruch entsteht, sobald aufgrund der Tätigkeit von Schilling Consulting zwischen Auftraggeber und Kandidat eine Zusammenarbeit zustande kommt.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit erfolgt als:
- Arbeitsvertrag;
- Mandatsvertrag;
- Beratungsvertrag;
- Freelancer;
- Selbständigerwerbender;
- Verwaltungsrat;
- Geschäftsführung;
- Interimsmandat;
- Projektmandat;
- Try & Hire;
- Personalverleih;
- Teilzeit oder Vollzeit;
- befristete oder unbefristete Anstellung.
Massgebend ist, dass der Vertragsabschluss ganz oder teilweise auf der Tätigkeit von Schilling Consulting beruht.
5. Honorar und Berechnungsgrundlage
Die Vermittlungsprovision wird auf Basis der jährlichen Bruttozielvergütung berechnet.
Zur Bruttozielvergütung gehören sämtliche festen und variablen Vergütungsbestandteile sowie geldwerten Vorteile, insbesondere:
- Grundgehalt;
- Monatslohn;
- Bonuszahlungen;
- Provisionen;
- Erfolgsbeteiligungen;
- Sign-on-Boni;
- Retention-Boni;
- Dienstwagen;
- Wohnzulagen;
- Aktienprogramme;
- Optionen;
- Restricted Stock Units (RSU);
- vergleichbare Leistungen.
Bei Teilzeitstellen erfolgt die Berechnung auf Basis der auf ein Vollzeitpensum hochgerechneten Jahresbruttozielvergütung.
5.1 Vergütungsmodelle
Modell A – Erfolgsvermittlung (mit Rückerstattung)
| Jahresbruttozielvergütung | Honorar |
| bis CHF 58’500 | 12 % |
| bis CHF 91’000 | 14 % |
| bis CHF 117’000 | 16 % |
| bis CHF 143’000 | 18 % |
| über CHF 143’000 | 20 % |
Modell B – Vermittlung Light (Keine Rückerstattung)
| Jahresbruttozielvergütung | Honorar |
| bis CHF 58’500 | 10 % |
| bis CHF 91’000 | 12 % |
| bis CHF 117’000 | 14 % |
| bis CHF 143’000 | 16 % |
| über CHF 143’000 | 18 % |
Modell C – Suchmandat
Startgebühr: CHF 3’000.– (nicht rückerstattbar)
| Jahresbruttozielvergütung | Honorar |
| bis CHF 58’500 | 10 % |
| bis CHF 91’000 | 12 % |
| bis CHF 117’000 | 14 % |
| bis CHF 143’000 | 16 % |
| über CHF 143’000 | 17 % |
Modell D – Partner- und Nachfolgelösungen
Startgebühr: CHF 3’000.–
Die Erfolgsprovision wird individuell vereinbart.
5.2 Individuelle Honorarvereinbarungen
Schilling Consulting behält sich vor, abhängig von Position, Branche, Suchaufwand, Marktsituation oder Exklusivität individuelle Honorare schriftlich zu vereinbaren.
Eine individuelle Vereinbarung geht diesen AGB vor.
5.3 Entstehung und Fälligkeit des Honoraranspruchs
Der Honoraranspruch entsteht mit dem ersten der folgenden Ereignisse:
- Unterzeichnung eines Vertrages;
- Annahme eines Angebots;
- Beginn einer Zusammenarbeit;
- Abschluss eines Mandats.
Die Rechnung ist unabhängig vom effektiven Stellenantritt geschuldet.
6. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert Schilling Consulting spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen schriftlich über den Abschluss eines Arbeits-, Mandats- oder Beratungsverhältnisses mit einem von Schilling Consulting vorgestellten Kandidaten.
Die Mitteilung umfasst insbesondere:
- Beginn des Vertragsverhältnisses;
- Beschäftigungsgrad;
- Jahresbruttozielvergütung;
- variable Vergütungsbestandteile.
Schilling Consulting kann hierfür geeignete Nachweise verlangen.
6.1 Auskunftsanspruch
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schilling Consulting auf Verlangen sämtliche zur Berechnung des Honorars erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere betreffend Vergütung und Vertragskonditionen, zur Verfügung zu stellen.
7. Bekanntheitsklausel
Macht der Auftraggeber geltend, dass ihm ein von Schilling Consulting vorgestellter Kandidat bereits bekannt gewesen sei, ist dies Schilling Consulting innerhalb von zwei Kalendertagen nach Erhalt des Kandidatenprofils unter Vorlage geeigneter Nachweise schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt der Kandidat als durch Schilling Consulting vorgestellt.
8. Kausalität
Ein Honoraranspruch besteht, wenn zwischen der Tätigkeit von Schilling Consulting und dem Abschluss eines Arbeits-, Mandats- oder Beratungsverhältnisses ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Der Honoraranspruch besteht insbesondere auch bei einer unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenarbeit sowie dann, wenn:
- der Kandidat sich später selbst bewirbt
- der Auftraggeber den Kandidaten nachträglich direkt kontaktiert
- eine andere Stelle angeboten wird
- die Zusammenarbeit erst nach einer späteren Kontaktaufnahme zustande kommt
- der Kandidat zunächst abgelehnt und später erneut berücksichtigt wird.
9. Schutzfrist
Die Schutzfrist beträgt zwölf (12) Monate ab erstmaliger Kandidatenvorstellung.
Kommt innerhalb dieser Frist zwischen dem Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen und dem Kandidaten ein Vertragsverhältnis zustande, entsteht der Honoraranspruch gemäss diesen AGB.
Ein Rückzug, Widerruf oder eine Direktbewerbung des Kandidaten berührt die Schutzfrist nicht.
10. Konzernklausel
Diese AGB gelten ebenfalls für sämtliche mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen, insbesondere Tochter-, Mutter-, Schwester- und Holdinggesellschaften sowie sonstige direkt oder indirekt kontrollierte Unternehmen.
Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Kandidat durch ein verbundenes Unternehmen beschäftigt oder mandatiert wird.
11. Drittweitergabe
Sämtliche Kandidatenprofile, Lebensläufe und Informationen sind ausschliesslich für den internen Rekrutierungsprozess bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Schilling Consulting.
Erfolgt dennoch eine Weitergabe und kommt dadurch ein Arbeits-, Mandats- oder Beratungsverhältnis zustande, besteht gegenüber dem ursprünglichen Auftraggeber ebenfalls ein Honoraranspruch.
11.1 Umgehung und Konventionalstrafe
Verletzt der Auftraggeber oder der Kandidat vorsätzlich die Bestimmungen über Schutzfrist, Drittweitergabe oder Umgehung, schuldet er Schilling Consulting eine Konventionalstrafe in Höhe des geschuldeten Honorars, mindestens jedoch CHF 10’000.–.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
12. Vertraulichkeit
Alle übermittelten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen ausschliesslich zum Zweck der Personalrekrutierung verwendet werden.
Eine Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen.
13. Datenschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Kommt keine Zusammenarbeit zustande, sind sämtliche erhaltenen Kandidatenunterlagen zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
13.1 Kandidatenzustimmung und Vermittlungsprozess
Mit der Übermittlung von Bewerbungsunterlagen, der Registrierung, der Teilnahme an einem telefonischen, persönlichen oder virtuellen Interview oder einer sonstigen Kontaktaufnahme mit Schilling Consulting erklärt sich der Kandidat mit der Durchführung des Vermittlungsprozesses sowie der Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Personalvermittlung und Rekrutierung einverstanden.
Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich und wirkt ausschliesslich für die Zukunft. Bereits erfolgte Kandidatenvorstellungen, Kontaktaufnahmen und eingeleitete Vermittlungsprozesse bleiben hiervon unberührt. Schilling Consulting ist berechtigt, personenbezogene Daten und Bewerbungsunterlagen des Kandidaten im Rahmen des Vermittlungszwecks an potenzielle Auftraggeber zu übermitteln.
13.2 Schutzfrist, Vorbekanntheit und Beweis
Für jedes Unternehmen, welchem der Kandidat durch Schilling Consulting vorgestellt wurde oder für welches ein Vermittlungsprozess eröffnet oder durchgeführt wurde, gilt eine Schutzfrist von zwölf (12) Monaten.
Der Kandidat und der Auftraggeber sind verpflichtet, bestehende oder frühere Kontakte, Bewerbungen oder Vermittlungsprozesse unverzüglich schriftlich offenzulegen. Unterbleibt eine Mitteilung, wird vermutet, dass der spätere Vertragsabschluss ganz oder teilweise auf der Tätigkeit von Schilling Consulting beruht.
Eine nachträgliche Direktbewerbung, Kontaktaufnahme oder Mandatierung berührt die Rechte und Ansprüche von Schilling Consulting nicht. Massgebend ist der zeitlich zuerst eröffnete Vermittlungs- oder Bewerbungsprozess.
Die Vermittlung durch Schilling Consulting kann mit jedem gesetzlich zulässigen Beweismittel nachgewiesen werden. Die Beweislast für eine behauptete Vorbekanntheit, frühere Bewerbung oder einen bereits bestehenden Kontakt trägt ausschliesslich der Auftraggeber beziehungsweise der Kandidat.
14. Rückerstattung
Für die Modelle A und C gelten folgende Rückerstattungen:
- Nichtantritt: 95 %
- Austritt im ersten Beschäftigungsmonat: 50 %
- Austritt im zweiten Beschäftigungsmonat: 25 %
- Austritt im dritten Beschäftigungsmonat: 10 %
Ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht, wenn:
- der Auftraggeber kündigt;
- die Stelle aufgehoben wird;
- organisatorische Veränderungen erfolgen;
- wirtschaftliche Gründe vorliegen;
- der Kandidat aufgrund von Umstrukturierungen ausscheidet;
- höhere Gewalt vorliegt;
- der Kandidat die Kündigung selbst veranlasst.
Für Modell B besteht kein Rückerstattungsanspruch.
15. Haftung
Schilling Consulting verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Auswahl und Vermittlung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.
Eine Garantie für den Abschluss eines Arbeits-, Mandats- oder Beratungsverhältnisses sowie für die zukünftige Leistung, Eignung oder den Erfolg eines Kandidaten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber bleibt insbesondere verantwortlich für:
- Durchführung der Bewerbungsgespräche;
- Prüfung der Referenzen;
- Überprüfung von Diplomen und Zeugnissen;
- Einholung von Strafregister- oder Betreibungsregisterauszügen;
- Prüfung der Arbeitsbewilligungen;
- Abschluss des Arbeitsvertrages.
Schilling Consulting haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
16. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Kalendertagen netto ohne Abzug zahlbar. Massgebend ist das Rechnungsdatum.
Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber insbesondere:
- Verzugszins von 5 % pro Jahr
- Mahn- und Inkassokosten
- notwendige Anwaltskosten
- Gerichts- und Betreibungskosten
- sämtliche weiteren Kosten der Forderungsdurchsetzung.
Schilling Consulting ist berechtigt, offene Forderungen jederzeit an Dritte, insbesondere an Inkassounternehmen oder Rechtsvertreter, abzutreten oder mit deren Einzug zu beauftragen.
17. Aufrechnung
Eine Verrechnung, Kürzung oder Zurückbehaltung gegenüber Schilling Consulting ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von Schilling Consulting ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
18. Änderungen der AGB
Schilling Consulting ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen.
Für laufende Vermittlungsverhältnisse gelten die AGB, welche zum Zeitpunkt der ersten Kandidatenvorstellung gültig waren.
Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website von Schilling Consulting veröffentlicht.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Dies gilt sinngemäss auch für allfällige Vertragslücken. Zwingende gesetzliche Bestimmungen und Ansprüche bleiben vorbehalten.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Dienstleistungen von Schilling Consulting ist Winterthur (Kanton Zürich), soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
21. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Versionen.
Mit der Entgegennahme eines Kandidatenprofils, eines anonymisierten Profils, eines Lebenslaufes oder einer sonstigen Kandidatenvorstellung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Erfolgreiche Vermittlungen basieren auf Vertrauen und nachhaltigen Partnerschaften. Schilling Consulting freut sich auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.