AGB – SCHILLING CONSULTING
CHE-338.719.070 –www.schillingconsulting.ch
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen von SCHILLING CONSULTING im Bereich Personalvermittlung, Executive Search, Partner- und Nachfolgelösungen.
Sie gelten für alle Auftraggeber, einschliesslich privater Unternehmen, öffentlicher Arbeitgeber, Körperschaften, Anstalten und Institutionen, unabhängig davon,
ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder elektronisch zustande kommt,
ob ein formeller Vermittlungsauftrag erteilt wurde oder nicht.
Diese AGB gelten spätestens ab der ersten Kontaktaufnahme, Profilpositionierung oder Interessenbekundung des Auftraggebers gegenüber SCHILLING CONSULTING als verbindlich akzeptiert.
Interne Richtlinien, Rekrutierungssysteme oder Prozesse des Auftraggebers (z. B. HR-Tools, Online-Bewerbungsplattformen) vermögen die Geltung dieser AGB nicht einzuschränken.
2. Leistungsmodelle
SCHILLING CONSULTING bietet folgende Vermittlungs- und Mandatsmodelle an:
A) Erfolgsbasierte Vermittlung (mit Rückerstattung)
Provision:
bis CHF 58’500.– → 12 %
bis CHF 91’000.– → 14 %
bis CHF 117’000.– → 16 %
bis CHF 143’000.– → 18 %
über CHF 143’000.– → 20 %
Rückerstattung gemäss Ziff. 8.
B) Vermittlung „Light“ (ohne Rückerstattung)
Provision:
bis CHF 58’500.– → 9 %
bis CHF 91’000.– → 11 %
bis CHF 117’000.– → 13 %
bis CHF 143’000.– → 15 %
über CHF 143’000.– → 17 %
Rückerstattung vollständig ausgeschlossen.
C) Mandat (Startgebühr + Provision, mit Rückerstattung)
Startgebühr: CHF 2’000.– (nicht rückerstattbar)
Provision:
bis CHF 58’500.– → 10 %
bis CHF 91’000.– → 12 %
bis CHF 117’000.– → 14 %
bis CHF 143’000.– → 16 %
über CHF 143’000.– → 17 %
Rückerstattung gemäss Ziff. 8.
D) Nachfolge- & Partnermandat
Startgebühr: CHF 3’000.– (nicht rückerstattbar)
Provision: nach individueller Vereinbarung
Rückerstattung ausgeschlossen.
3. Keine Erfolgsgarantie
SCHILLING CONSULTING schuldet eine sorgfältige, professionelle Vermittlungstätigkeit, jedoch keinen bestimmten Vermittlungserfolg.
Die finale Auswahl, Vertragsgestaltung und Anstellung liegen ausschliesslich beim Auftraggeber.
4. Schutz der Kandidatenprofile, anonymisierte Positionierung und Umgehung
Alle durch SCHILLING CONSULTING übermittelten oder vorgängig positionierten Kandidatenprofile und Dossiers – unabhängig davon, ob anonymisiert oder namentlich – sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich zur Beurteilung im konkreten Rekrutierungsprozess bestimmt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen direkten oder indirekten Kontakt mit Kandidat:innen aufzunehmen, bevor dies ausdrücklich durch SCHILLING CONSULTING freigegeben wurde.
4.1 Anonymisierte Profilpositionierung
Bereits die anonymisierte, inhaltlich konkrete Profilpositionierung gilt als Vermittlungshandlung, sofern sie beim Auftraggeber ein Interesse an der Person oder an der Weiterführung des Rekrutierungsprozesses auslöst.
Als Interessenbekundung gilt insbesondere:
die Aufforderung zur Einreichung eines Dossiers,
eine positive Rückmeldung zu einem Profil,
jede Fortsetzung des Auswahl- oder Rekrutierungsprozesses.
4.2 Kausalitätsvermutung
Erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach
einer anonymisierten Profilpositionierung,
einer Interessenbekundung des Auftraggebers oder
dem Versand eines namentlichen Dossiers
eine direkte oder indirekte Anstellung derselben Person, wird vermutet, dass diese kausal durch die Tätigkeit von SCHILLING CONSULTING ausgelöst wurde.
Der Weg der Bewerbung (Direktbewerbung, internes Rekrutierungssystem, Online-Tool, E-Mail, Plattformen Dritter o. ä.) ist nicht massgeblich, sofern ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zur Tätigkeit von SCHILLING CONSULTING besteht.
Die Beweislast für das Nichtbestehen eines kausalen Zusammenhangs trägt der Auftraggeber.
5. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird geschuldet bei:
Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, spätestens jedoch
10 Tage vor Stellenantritt.
6. Vertraulichkeit
Alle Unterlagen, Informationen und Gespräche sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschliesslich für den jeweiligen Auftrag verwendet werden.
7. Datenschutz
Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss DSG und revDSG.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur datenschutzkonformen Löschung oder Archivierung übermittelter Dossiers.
SCHILLING CONSULTING bestätigt, dass Kandidat:innen nur mit deren vorgängiger Zustimmung positioniert oder vorgeschlagen werden.
8. Rückerstattungsregelung (Modelle A und C)
Nichtantritt → 95 %
Probezeit Monat 1 → 50 %
Probezeit Monat 2 → 25 %
Probezeit Monat 3 → 10 %
Kein Anspruch bei:
Wegfall oder Änderung der Stelle,
Gründen im Einflussbereich des Auftraggebers,
höherer Gewalt oder behördlichen Umständen.
Modell B ist von Rückerstattung ausgeschlossen.
9. Haftungsausschluss
SCHILLING CONSULTING haftet nicht für Verhalten, Leistung oder Angaben von Kandidat:innen.
Die Verantwortung für Auswahl, Vertrag, Einführung und Führung liegt ausschliesslich beim Auftraggeber.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.
Bei Verzug gelten 5 % Verzugszins p. a. sowie Inkasso- und Rechtskosten.
11. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Winterthur (ZH).
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.