Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SCHILLING CONSULTING
Landvogt-Waser-Strasse 53c, 8405 Winterthur
CHE-338.719.070
www.schillingconsulting.ch
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln sämtliche Leistungen von SCHILLING CONSULTING im Bereich Personalvermittlung, Nachfolgeregelung und Executive Search. Sie gelten für alle Auftraggeber – unabhängig davon, ob der Auftrag schriftlich, mündlich oder durch Nutzung unserer Leistungen zustande kommt.
Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als rechtsverbindlich akzeptiert.
2. Leistungen & Vertragsarten
SCHILLING CONSULTING unterstützt partnergeführte Organisationen, inhabergeführte Strukturen sowie spezialisierte Dienstleistungsunternehmen bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, der Rekrutierung von Führungspersonal sowie bei Nachfolgeregelungen.
Die Zusammenarbeit erfolgt je nach Bedarf auf:
- Erfolgsbasis (bei Anstellung)
- Fixmandatsbasis (Inserierung, Direktansprache, Vorauswahl)
- Nachfolgelösungen & Übergabemandate
Leistungsbestandteile: Profilklärung, Inserierung, Direktansprache, Vorauswahl, Koordination von Gesprächen und Übergabeverfahren.
3. Keine Erfolgsgarantie
Die Arbeit mit Menschen ist naturgemäss von sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Einflüssen geprägt. SCHILLING CONSULTING verpflichtet sich zu einer professionellen, strukturierten und diskreten Bearbeitung jedes Mandats, übernimmt jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Besetzung oder Vertragsunterzeichnung.
Eine Haftung für das Verhalten, die Eignung oder die spätere Leistung vermittelter Personen ist ausgeschlossen.
4. Schutz der Kandidat:innen & Dossiers
Sämtliche Bewerberdossiers, Profile und Informationen, die durch SCHILLING CONSULTING übermittelt werden, bleiben bis zur schriftlichen Anstellung geistiges Eigentum von SCHILLING CONSULTING.
Jegliche Weiterleitung, Vervielfältigung oder Kontaktaufnahme – auch über Dritte – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.
Im Fall einer Umgehung (z. B. Einstellung über Dritte oder nach internem Kontakt) innerhalb von 12 Monaten nach Dossierübermittlung wird die volle Vermittlungsprovision fällig.
5. Erfolgsbasierte Vermittlung (Start CHF 0.00 / Honorar bei Einstellung)
Honorarstaffel:
Bruttojahresgehalt | Provision |
---|---|
Bis CHF 58’500.– | 12 % |
Bis CHF 91’000.– | 14 % |
Bis CHF 117’000.– | 16 % |
Bis CHF 143’000.– | 18 % |
Über CHF 143’000.– | 20 % |
Fälligkeit:
Das Honorar ist mit Vertragsunterzeichnung zwischen Auftraggeber und Kandidat:in fällig.
Eine Anstellung innerhalb von 12 Monaten nach Dossierversand gilt automatisch als provisionspflichtig.
6. Fixmandate – Rekrutierung von Schlüsselpositionen (CHF 5’000)
a) Leistungsumfang:
–Zieldefinition & Profilklärung
–Inserat auf SCHILLING CONSULTING + Diverse Plattformen
–Direktansprache & Active Sourcing
–Vorauswahl, Gesprächskoordination
b) Laufzeit & Kulanz:
- 45 Tage aktive Laufzeit ab Mandatsbeginn
- Bei einer zweiten Buchung desselben Mandats (Verlängerung): 60 Tage aktive Laufzeit inklusive Inserierung und Bearbeitung
c) Kündigung:
- Kündigungsfrist: 30 Tage schriftlich (d. h. der Auftraggeber kann das Mandat nur mit einer Frist von 30 Tagen durch eine schriftliche Mitteilung beenden; eine sofortige oder mündliche Kündigung ist ausgeschlossen, ausser bei Vorliegen eines wichtigen Grundes)**
7. Nachfolge-Mandat & Übergabelösungen (CHF 5’000)
a) Leistungsumfang:
–Zieldefinition & Nachfolgeprofil
–Inserat auf SCHILLING CONSULTING + diverse Plattformen
–Direktansprache & Active Sourcing
–Vorauswahl, Koordination von Übergabegesprächen
b) Laufzeit & Kulanz:
- 45 Tage aktive Laufzeit ab Start
Bei einer zweiten Buchung: 60 Tage Laufzeit mit verlängerter Inserierung & Betreuung
c) Erfolgsabhängige Provision – fair & transparent
Bei erfolgreicher Übergabe, Anstellung oder Beteiligung verrechnen wir:
5 % des Jahresumsatzes bei KMU-Nachfolgen, Einzelpraxen oder Teilbeteiligungen
Für grössere Strukturen (z. B. mit mehreren Standorten, Holding-Strukturen oder hohe Umsatzvolumen) kann die Provision individuell vereinbart werden – unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs und der Komplexität des Projekts.
Die Bemessungsgrundlage (z. B. Jahresumsatz, Übernahmewert) wird zu Beginn definiert.
d) Kündigung:
- Kündigungsfrist: 30 Tage schriftlich (d. h. der Auftraggeber kann das Mandat nur mit einer Frist von 30 Tagen durch eine schriftliche Mitteilung beenden;
- Bei vorzeitiger Beendigung ohne wichtigen Grund: 5 % der ursprünglich vereinbarten Provision Diese Zahlung dient als pauschale Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen wie Vorbereitungen & Co.
8. Rückerstattung & Wirkung der Kündigung
Die Kündigung eines kostenpflichtigen Pakets (Fixmandat oder Nachfolgelösung) beendet ausschliesslich das jeweilige Mandat. Bereits bezahlte Leistungen gelten als erbracht und sind nicht rückerstattbar. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur im Rahmen der nachstehenden Probezeitregelung.
Tritt der vermittelte Kandidat die Stelle trotz unterzeichnetem Arbeitsvertrag nicht an, erstattet SCHILLING CONSULTING dem Auftraggeber 95 % der bezahlten Vermittlungsprovision. Die verbleibenden 5 % gelten als pauschale Aufwandsentschädigung. Ein Rückerstattungsanspruch entfällt vollständig, wenn der Nichtantritt durch das Verhalten oder eine Pflichtverletzung des Auftraggebers verursacht wurde.
Kündigt der Kandidat innerhalb der ersten drei Monate nach Stellenantritt, gelten folgende Rückerstattungsansätze:
Tritt der vermittelte Kandidat die Stelle trotz unterzeichnetem Arbeitsvertrag nicht an, erstattet SCHILLING CONSULTING dem Auftraggeber 95 % der bezahlten Vermittlungsprovision. Die verbleibenden 5 % gelten als pauschale Aufwandsentschädigung.
Ein Rückerstattungsanspruch entfällt vollständig, wenn der Nichtantritt durch das Verhalten oder eine Pflichtverletzung des Auftraggebers verursacht wurde.
Kündigt der Kandidat innerhalb der ersten drei Monate nach Stellenantritt, gelten folgende Rückerstattungsansätze:
Zeitpunkt der Kündigung | Rückerstattung |
Innerhalb des 1. Monats | 50 % der Provision |
Innerhalb des 2. Monats | 25 % der Provision |
Innerhalb des 3. Monats | 10 % der Provision |
Kein Rückerstattungsanspruch besteht, wenn:
- die Beendigung durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers veranlasst wurde
- die Position nach Vertragsunterzeichnung einseitig abgeändert oder zurückgezogen wurde
- externe Umstände (z. B. behördliche Entscheidungen, Bewilligungen, Ereignisse höherer Gewalt) den Antritt verhindern
9. Exklusivität & Mitwirkungspflicht
- Exklusivität gilt als vereinbart, wenn nichts Abweichendes schriftlich festgelegt wurde
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung (Feedback, Verfügbarkeit, Kommunikation)
- Bei schwerwiegender Mitwirkungsverweigerung kann das Mandat beendet werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung
10. Vertraulichkeit & Datenschutz
Alle Informationen über Mandate, Kandidat:innen und Unternehmensdaten werden vertraulich behandelt. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG / revDSG).
11. Zahlungsbedingungen & Verzug
- Zahlungsziel: 10 Tage netto
- Verzugszins: 5 % p.a.
12. Gerichtsstand & Recht
- Gerichtsstand: Winterthur (ZH)
- Anwendbares Recht: Schweizer Recht
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
SCHILLING CONSULTING AGB 2025