Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SCHILLING CONSULTING
Landvogt-Waser-Strasse 53c, 8405 Winterthur
CHE-338.719.070 – www.schillingconsulting.ch

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Leistungen von SCHILLING CONSULTING im Bereich Personalvermittlung, Nachfolgeregelung und Executive Search.
Sie gelten für alle Auftraggeber – unabhängig davon, ob der Auftrag schriftlich, mündlich oder durch Nutzung unserer Leistungen zustande kommt.
Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als rechtsverbindlich akzeptiert.


2. Vertragsarten & Leistungen

SCHILLING CONSULTING bietet vier Vertragsmodelle an:

  • A) Erfolgsbasierte Vermittlungohne Startgebühr, Provision 12–20 % nach Gehaltsstaffel.

  • B) Fixmandat – Startgebühr CHF 5’000.– + Provision nach Lohnstufen (8–12 %).

  • C) Externe Rekrutierungs-Übergabe – Monatlich CHF 5’550.– + Provision nach Lohnstufen (8–12 %).

  • D) Nachfolge-Mandat – Startgebühr CHF 5’000.– + Provision 5–12 % (individuell nach Absprache).


3. Keine Erfolgsgarantie

SCHILLING CONSULTING verpflichtet sich zu einer professionellen, strukturierten und diskreten Bearbeitung jedes Auftrags, übernimmt jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Besetzung oder Vertragsunterzeichnung.


4. Schutz der Kandidat:innen & Dossiers

Alle übermittelten Bewerberdossiers bleiben bis zur schriftlichen Anstellung geistiges Eigentum von SCHILLING CONSULTING.
Eine Weitergabe oder Kontaktaufnahme ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.
Bei Umgehung (z. B. direkte Einstellung oder über Dritte) innerhalb von 12 Monaten nach Dossierübermittlung wird die volle Provision fällig.


5. Erfolgsbasierte Vermittlung (ohne Startgebühr)

Honorarstaffel (Provision):

BruttojahresgehaltProvision
Bis CHF 58’500.–12 %
Bis CHF 91’000.–14 %
Bis CHF 117’000.–16 %
Bis CHF 143’000.–18 %
Über CHF 143’000.–20 %

Fälligkeit:
Die Provision wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags fällig.
Eine Anstellung innerhalb von 12 Monaten nach Dossierversand gilt automatisch als provisionspflichtig.


6. Fixmandat (Startgebühr + Provision)

Leistungsumfang:

  • Zieldefinition & Profilklärung

  • Inserate auf SCHILLING CONSULTING + Partnerplattformen

  • Direktansprache & Active Sourcing

  • Vorauswahl & Referenzprüfungen

  • Gesprächskoordination

Wirksamkeit & Laufzeit:
Das Mandat gilt als verbindlich und rechtskräftig abgeschlossen, sobald die Startgebühr von CHF 5’000.– bezahlt ist.

  • Laufzeit: 30 Kalendertage ab Zahlungseingang

  • Eine Verlängerung ist nur durch Abschluss eines neuen Mandatspakets möglich.

Provision (4-Stufen-Skala):

BruttojahresgehaltProvision
Bis CHF 80’0008 %
CHF 80’001 – 100’0009 %
CHF 100’001 – 150’00010 %
Über CHF 150’00012 %

7. Externe Rekrutierungs-Übergabe (Monatsmodell)

Leistungsumfang:
SCHILLING CONSULTING übernimmt als externer Rekrutierungspartner die gesamte operative Abwicklung des Bewerberprozesses – so, als ob wir die interne HR-Abteilung des Auftraggebers wären.
Dazu gehören:

  • Entgegennahme und Bearbeitung aller Bewerbungen als erste Anlaufstelle

  • Laufende Korrespondenz mit Kandidat:innen im Namen des Auftraggebers

  • Vorauswahl und klassische Selektion geeigneter Kandidat:innen

  • Prüfung von Referenzen

  • Koordination und Begleitung von Interviews

Inserate:
Die Pauschale deckt nicht die Inserierungskosten ab.
Inserate werden grundsätzlich durch den Auftraggeber geschaltet; zusätzlich kann SCHILLING CONSULTING auf der eigenen Website publizieren.

Kosten & Laufzeit:

  • Monatliche Pauschale: CHF 5’550.–

  • Laufzeit: 30 Kalendertage ab Zahlungseingang

  • Erfolgt keine Zahlung, endet die Zusammenarbeit automatisch.

Provision (4-Stufen-Skala):

BruttojahresgehaltProvision
Bis CHF 80’0008 %
CHF 80’001 – 100’0009 %
CHF 100’001 – 150’00010 %
Über CHF 150’00012 %

8. Nachfolge-Mandat (Startgebühr + Provision nach Absprache)

Leistungsumfang:

  • Zieldefinition & Nachfolgeprofil

  • Inserate auf SCHILLING CONSULTING + Partnerplattformen

  • Direktansprache & Active Sourcing

  • Vorauswahl & Referenzprüfungen

  • Koordination von Übergabegesprächen

Wirksamkeit & Laufzeit:
Das Mandat gilt als verbindlich, sobald die Startgebühr von CHF 5’000.– bezahlt ist.

  • Laufzeit: 30 Kalendertage ab Zahlungseingang

  • Eine Verlängerung ist nur durch Abschluss eines neuen Mandatspakets möglich.

Provision:
5–12 %, abhängig von Unternehmensgrösse, Umsatz und Komplexität.
Der genaue Prozentsatz wird vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.


9. Rückerstattung & Kulanzregelungen

Startgebühren (Fixmandat, Nachfolge, Outsourcing):
Mit Projektstart erbracht, daher nicht rückerstattbar.

Provisionen (modellabhängig):
Die Rückerstattungsregelung gilt für alle provisionspflichtigen Modelle:

  • A) Erfolgsbasierte Vermittlung (12–20 %)

  • B) Fixmandat (8–12 % nach 4-Stufen-Skala)

  • C) Externe Rekrutierungs-Übergabe (8–12 % nach 4-Stufen-Skala)

  • D) Nachfolge-Mandat (5–12 % nach Absprache)

Einheitliche Rückerstattungsstaffel:

  • Nichtantritt trotz unterschriebenem Vertrag: 95 % Rückerstattung (5 % Aufwandspauschale verbleiben bei SCHILLING CONSULTING).

  • Kündigung / Rücktritt in der Probezeit (erste 3 Monate):

    • innerhalb 1. Monat: Rückerstattung 50 %

    • innerhalb 2. Monat: Rückerstattung 25 %

    • innerhalb 3. Monat: Rückerstattung 10 %

Kein Anspruch besteht, wenn:

  • die Beendigung durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers verursacht wurde,

  • die Position oder Übergabe nach Vertragsunterzeichnung einseitig geändert oder gestrichen wird,

  • externe Umstände (Behörden, Bewilligungen, höhere Gewalt) den Antritt oder die Übergabe verhindern.


10. Exklusivität & Mitwirkungspflicht

Während der Laufzeit eines Mandats ist es grundsätzlich im Interesse des Auftraggebers, die Rekrutierung exklusiv über SCHILLING CONSULTING abzuwickeln.

Eine parallele Zusammenarbeit mit weiteren Vermittlern oder Büros ist nicht untersagt, birgt jedoch erhebliche Risiken (z. B. Doppelbewerbungen, Überschneidungen, Mehrkosten).
Sollten andere Büros involviert sein, können diese ihre Kandidat:innen gerne direkt über SCHILLING CONSULTING einreichen, um unnötige Konflikte zu vermeiden.

Arbeitet der Auftraggeber parallel mit weiteren Vermittlern, so geschieht dies ausdrücklich auf eigene Verantwortung. SCHILLING CONSULTING übernimmt in diesem Fall keine Haftung für daraus entstehende Nachteile oder Verluste.


11. Vertraulichkeit

Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber darf Unterlagen und Dossiers nur für den vereinbarten Zweck nutzen.


12. Datenschutz

Daten werden gemäss DSG / revDSG verarbeitet. Auftraggeber müssen Daten nach Abschluss löschen oder sicher archivieren.


13. Zahlungsbedingungen & Verzug

Alle Rechnungen sind innert 10 Tagen netto fällig.

Bei Provisionen gilt:
Der gesamte Betrag ist spätestens 10 Tage vor Arbeitsantritt bzw. Übergabe fällig.

Bei Verzug: Verzugszins 5 % p.a. + Inkasso-/Rechtskosten.


14. Gerichtsstand & Salvatorische Klausel

Gerichtsstand: Winterthur (ZH).
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.